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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung der Bedingungen
 

Die Erstellung von Gutachten und sonstigen Leistungen durch den Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des AG finden keine Anwendung, es sei denn, der AN hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Die jeweils aktuelle Fassung der AGB kann auf der Internetseite des AN unter https://www.gutachten-rheinland-eifel.de eingesehen oder auf Verlangen in Textform zur Verfügung gestellt werden.




2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen. Aufträge, die mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über elektronische Kommunikationsmittel (z. B. WhatsApp) erteilt und vom AN angenommen werden, gelten ebenfalls als verbindlich.

Der AG ist verpflichtet, dem AN alle zur ordnungsgemäßen und vollständigen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen, Informationen und Auskünfte unentgeltlich, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sind Art, Umfang und Hergang des Schadens sowie bestehende Alt- und Vorschäden vollständig anzugeben.


Nachteile, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben, dem Verschweigen wesentlicher Tatsachen oder aus verspätet bzw. nicht zur Verfügung gestellten Unterlagen resultieren, gehen nicht zu Lasten des AN.​

3. Vollmacht

Der AG bevollmächtigt den AN, alle für die Gutachtenerstellung erforderlichen und zweckdienlichen Feststellungen, Untersuchungen und Erklärungen gegenüber Behörden, Versicherungen, Unternehmen und sonstigen Dritten vorzunehmen.


4. Zahlungsbedingungen

Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist das Sachverständigenhonorar mit Zugang der Rechnung und Erhalt des Gutachtens fällig.

Der Versand des Gutachtens erfolgt grundsätzlich per E-Mail oder auf Wunsch postalisch an den AG sowie – sofern vom AG beauftragt – an einen eingebundenen Schadenregulierer / Verkehrsrechtsanwalt zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegenüber Dritten (z. B. Haftpflichtversicherer).

Bei sämtlichen Zahlungen sind die Rechnungsnummer sowie – sofern vorhanden – das amtliche Kennzeichen und der Nachname des AG anzugeben.

Nach erfolgloser Mahnung ist der AN berechtigt, ohne weitere Ankündigung ein Inkassobüro zu beauftragen oder das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten oder Klage zu erheben.



5. Sachverständigenhonorar

Das Sachverständigenhonorar für Schadengutachten bemisst sich nach der vom AN ermittelten Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar sowie Nebenkosten zusammen. Maßgeblich sind die jeweils gültige Honorartabelle und Preisliste des AN, einsehbar unter https://www.gutachten-rheinland-eifel.de.

Als Schadenhöhe gelten im Reparaturfall die ausgewiesenen Nettoreparaturkosten zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden merkantilen Wertminderung. Bei einem Totalschaden ist der Bruttowiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis Berechnungsgrundlage.

Für Fahrräder sowie Sondergutachten erfolgt die Abrechnung nach individueller Vereinbarung entweder nach Zeitaufwand; bei Vorliegen eines Totalschadens gilt die vorgenannte Regelung entsprechend.

Bei sonstigen Auftragsarten – insbesondere Wertgutachten, Lackgutachten, Beweissicherungsgutachten, Gegenüberstellungen, Minderwertgutachten, Zustandsberichte, Gebrauchtwagenchecks, Reparaturkalkulationen und Reparaturbestätigungen – erfolgt die Abrechnung auf Basis der vereinbarten Paketpreise gemäß Preisliste sowie gegebenenfalls zusätzlichem Zeitaufwand nach der Honorartabelle zuzüglich Nebenkosten.



6. Stellungnahmen, Rechnungsprüfungsberichte, Nachbesichtigungen

Stellungnahmen, Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen werden nur dann kostenfrei erbracht, wenn sie ausschließlich aufgrund eines nachweislichen Fehlers des AN erforderlich werden.

In allen anderen Fällen werden derartige Leistungen nach Zeitaufwand gemäß der gültigen Honorartabelle zuzüglich Nebenkosten berechnet.



7. Stornierung

Auftragsstornierungen sind dem AN schriftlich per Post, E-Mail oder über elektronische Kommunikationsmittel mitzuteilen.

Sofern kein gesetzliches Widerrufsrecht Anwendung findet, wird bei einer Stornierung eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet, es sei denn, der AG weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.



8. Gutachtenerstellung

Form, Gliederung, Inhalt und Ausführung der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den jeweils gültigen Richtlinien des Instituts für Sachverständigenwesen e. V. (IfS), Hohenstaufenring 48–54, 50674 Köln.


9. Gutachtenversand
 

Der AG erhält das Gutachten, sofern nicht anders vereinbart, per E-Mail oder postalisch. Der Versand an den AG oder auf dessen Wunsch an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

Ein Duplikat des Gutachtens sowie die zugehörige Lichtbilddokumentation verbleiben beim AN.

Gutachten, Lichtbilder und sonstige Unterlagen dürfen ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden. Jede darüberhinausgehende Nutzung, Weitergabe oder Veröffentlichung – auch auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AN. Eine automatisierte Auswertung oder kommerzielle Nutzung, insbesondere durch KI‑Systeme, Datenbanken oder Bildarchive, ist ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt.



10. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Verwertungsbeschränkung 

   

Urheberrecht
Sämtliche vom AN erstellten Gutachten, Stellungnahmen, Kalkulationen, Lichtbilder, Skizzen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das Urheberrecht verbleibt uneingeschränkt beim AN.
 

Einräumung von Nutzungsrechten
Der AG erhält ein einfaches, nicht übertragbares und zweckgebundenes Nutzungsrecht, beschränkt auf den jeweiligen Auftrags- und Schadensfall, insbesondere zur Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen sowie zur Vorlage bei Versicherungen, Rechtsanwälten und Gerichten.
 

Unzulässige Nutzung
Eine weitergehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung, inhaltliche Veränderung, Nutzung in anderen Schadensfällen oder Weitergabe an Dritte (z. B. Prüf‑ und Kürzungsdienstleister, Restwertbörsen oder Plattformen), ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
 

Maschinelle Prüfungen
Die Nutzung der Gutachten für maschinelle, algorithmische oder automatisierte Prüf‑ und Auswertungsverfahren ist ausschließlich im Rahmen der Zweckbindung zulässig. Jede darüberhinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
 

Rechtsfolgen bei Verstößen
Bei unzulässiger Nutzung behält sich der AN die Geltendmachung sämtlicher urheberrechtlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, vor. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

 

11. Haftung

Der AN führt den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik aus. Im Übrigen richtet sich die Haftung des AN nach den gesetzlichen Bestimmungen.


12. Anwendbares Recht

Für diese AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen AN und AG gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


12. Gerichtsstand, Schlussbestimmung
 

Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist Schleiden.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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