Wer bezahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?

Nach einem Autounfall stellt sich schnell die Frage: Wer übernimmt eigentlich die Kosten für den Kfz-Gutachter? Die Antwort hängt vor allem davon ab, wer den Unfall verursacht hat – und ob die Schuldfrageeindeutig geklärt ist.

 

Grundregel: Bei eindeutiger Schuldfrage durch einen Dritten zahlt der Unfallgegner

Wenn die Schuldfrage eindeutig bei einem Dritten liegt, werden die Kosten für den Kfz-Gutachter vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung getragen.

 

Das bedeutet für dich:

●       Du darfst selbst einen Gutachter wählen

●       Du bist nicht an Vorschläge der Versicherung gebunden

●       Du musst nicht in Vorleistung treten, wenn die Haftungsfrage klar ist

 

Warum du einen eigenen Gutachter wählen solltest

Viele Versicherungen versuchen, eigene Gutachter oder Partnerwerkstätten vorzuschlagen. Das ist rechtlich zulässig – aber für dich als Geschädigten nicht verpflichtend. Ein unabhängiger Gutachter bewertet den Schaden objektiv und ausschließlich in deinem Interesse.

 

Wann du den Gutachter selbst bezahlen musst

●       Du bist Unfallverursacher

●       Es handelt sich um einen Kaskoschaden ohne Gegner

●       Die Schuldfrage ist noch ungeklärt

 

Was gehört alles zu den erstattungsfähigen Kosten?

●       Kfz-Gutachten

●       Reparaturkosten

●       Wertminderung

●       Nutzungsausfall oder Mietwagen

●       Ggf. Anwaltskosten

 

Häufige Fehler von Geschädigten

●       Gutachter der Versicherung akzeptiert

●       Kein eigenes Gutachten beauftragt

●       Schaden zu früh als „zu klein" eingeschätzt

●       Auf Kostenvoranschlag vertraut, obwohl Schaden höher ist

 

Fazit – als Geschädigter hast du klare Rechte

Wenn du unverschuldet in einen Unfall verwickelt bist unddie Schuldfrage eindeutig bei einem Dritten liegt, ist die Situation klar: Die Kosten für den Kfz-Gutachter trägt der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung .Ein unabhängiger Gutachter stellt sicher, dass dein Schaden vollständig erfasst wird.