Freie Werkstattwahl nach dem Unfall – welche Rechte hast du alsGeschädigter?

Nach einem Autounfall stehen viele Entscheidungen an – eine der wichtigsten betrifft die Wahl der Werkstatt. Häufig versuchen Versicherungen, Geschädigte in bestimmte Partnerwerkstätten zu lenken. Doch was ist tatsächlich erlaubt?

 

Grundsatz: Du hast das Recht auf freie Werkstattwahl

Wenn du unverschuldet in einen Unfall verwickelt bist, gilt ein zentraler Grundsatz: Du darfst selbst entscheiden, in welcher Werkstatt dein Fahrzeug repariert wird.

●       Keine Verpflichtung zur Nutzung einer Partnerwerkstatt

●       Keine Bindung an Empfehlungen der Versicherung

●       Freie Wahl zwischen Markenwerkstatt und freier Werkstatt

 

Warum Versicherungen Werkstätten vorgeben möchten

Partnerwerkstätten arbeiten oft zu günstigeren Konditionen für die Versicherung. Lass dich davon nicht unter Druck setzen – du bist nicht verpflichtet, diese Angebote anzunehmen.

 

Markenwerkstatt oder freie Werkstatt?

Beide Optionen haben ihre Berechtigung. Die Versicherung muss die Kosten einer fachgerechten Reparatur übernehmen – unabhängig davon, für welche Werkstatt du dich entscheidest.

 

Fiktive Abrechnung – Reparatur ohne Werkstatt

Als Geschädigter hast du zusätzlich die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung: Du lässt dir den Schaden auszahlen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Auch hier bleibt die freie Werkstattwahl bestehen.

 

Fazit – deine Entscheidung zählt

Als Geschädigter entscheidest du, wo dein Fahrzeug repariert wird. Ein unabhängiges Gutachten und ein strukturiertes Vorgehen helfen dir dabei, deine Rechte vollständig zu nutzen.