Nach einem Autounfall stehen viele Entscheidungen an – eine der wichtigsten betrifft die Wahl der Werkstatt. Häufig versuchen Versicherungen, Geschädigte in bestimmte Partnerwerkstätten zu lenken. Doch was ist tatsächlich erlaubt?
Wenn du unverschuldet in einen Unfall verwickelt bist, gilt ein zentraler Grundsatz: Du darfst selbst entscheiden, in welcher Werkstatt dein Fahrzeug repariert wird.
● Keine Verpflichtung zur Nutzung einer Partnerwerkstatt
● Keine Bindung an Empfehlungen der Versicherung
● Freie Wahl zwischen Markenwerkstatt und freier Werkstatt
Partnerwerkstätten arbeiten oft zu günstigeren Konditionen für die Versicherung. Lass dich davon nicht unter Druck setzen – du bist nicht verpflichtet, diese Angebote anzunehmen.
Beide Optionen haben ihre Berechtigung. Die Versicherung muss die Kosten einer fachgerechten Reparatur übernehmen – unabhängig davon, für welche Werkstatt du dich entscheidest.
Als Geschädigter hast du zusätzlich die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung: Du lässt dir den Schaden auszahlen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Auch hier bleibt die freie Werkstattwahl bestehen.
Als Geschädigter entscheidest du, wo dein Fahrzeug repariert wird. Ein unabhängiges Gutachten und ein strukturiertes Vorgehen helfen dir dabei, deine Rechte vollständig zu nutzen.