Fiktive Abrechnung: Kannst du dir den Unfallschaden auszahlen lassen?

Nach einem Autounfall entscheiden sich viele Geschädigtenicht für eine Reparatur, sondern für die Auszahlung des Schadensbetrags. DieseMöglichkeit nennt sich fiktive Abrechnung.

 

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Du lässt dir den Schaden auf Basis eines Gutachtensauszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu müssen. Du erhältst Geld von der Versicherung und entscheidest selbst, ob und wie repariert wird.

 

Wann ist eine fiktive Abrechnung möglich?

●       Klare Haftung der Gegenseite

●       Ein professionelles Gutachten liegt vor

●       Kein wirtschaftlicher Totalschaden mit Sonderregelungen

 

Wie wird der Auszahlungsbetrag berechnet?

Die Grundlage ist immer ein Kfz-Gutachten. Darin werden alle relevanten Kosten berechnet, die für eine fachgerechte Reparatur notwendig wären – Reparaturkosten, Ersatzteilpreise, Arbeitsaufwand und ggf. Wertminderung.

 

Wichtig: Bei der fiktiven Abrechnung wird die Mehrwertsteuerin der Regel nicht ausgezahlt, da sie nur bei tatsächlicher Reparatur anfällt.

 

Vorteile der fiktiven Abrechnung

●       Freie Verfügung über den ausgezahlten Betrag

●       Keine Verpflichtung zur Reparatur

●       Möglichkeit, günstiger zu reparieren

●       Zeitersparnis

 

Rolle des Gutachtens bei der fiktiven Abrechnung

Ein professionelles Gutachten ist die zentrale Grundlage.Ohne Gutachten kann die Versicherung den Schaden oft nicht korrekt bewerten,was zu einer zu niedrigen Auszahlung führt.

 

Fazit – flexible Lösung mit klaren Regeln

Die fiktive Abrechnung ist eine legale und oft sinnvolle Möglichkeit. Sie bietet dir maximale Flexibilität, erfordert aber eine saubere Grundlage – insbesondere durch ein professionelles Gutachten.