Nach einem Autounfall entscheiden sich viele Geschädigtenicht für eine Reparatur, sondern für die Auszahlung des Schadensbetrags. DieseMöglichkeit nennt sich fiktive Abrechnung.
Du lässt dir den Schaden auf Basis eines Gutachtensauszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu müssen. Du erhältst Geld von der Versicherung und entscheidest selbst, ob und wie repariert wird.
● Klare Haftung der Gegenseite
● Ein professionelles Gutachten liegt vor
● Kein wirtschaftlicher Totalschaden mit Sonderregelungen
Die Grundlage ist immer ein Kfz-Gutachten. Darin werden alle relevanten Kosten berechnet, die für eine fachgerechte Reparatur notwendig wären – Reparaturkosten, Ersatzteilpreise, Arbeitsaufwand und ggf. Wertminderung.
Wichtig: Bei der fiktiven Abrechnung wird die Mehrwertsteuerin der Regel nicht ausgezahlt, da sie nur bei tatsächlicher Reparatur anfällt.
● Freie Verfügung über den ausgezahlten Betrag
● Keine Verpflichtung zur Reparatur
● Möglichkeit, günstiger zu reparieren
● Zeitersparnis
Ein professionelles Gutachten ist die zentrale Grundlage.Ohne Gutachten kann die Versicherung den Schaden oft nicht korrekt bewerten,was zu einer zu niedrigen Auszahlung führt.
Die fiktive Abrechnung ist eine legale und oft sinnvolle Möglichkeit. Sie bietet dir maximale Flexibilität, erfordert aber eine saubere Grundlage – insbesondere durch ein professionelles Gutachten.